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Patientenaufnahme & Empfang

Damit Ihre Aufnahme und Behandlung schnell und reibungslos beginnt möchten wir Ihnen neben den Informationen zur Aufnahme auf dieser Seite eine Checkliste bereitstellen, damit Sie im Falle des Falles alle Dokumente bereithalten, die wir für eine Aufnahme benötigen.

Ihre Aufnahme erfolgt entweder in der administrativen Patientenaufnahme oder im Rahmen der Notfallbehandlung in der Zentralen Notaufnahme. In unserer Patientenaufnahme werden die persönlichen Daten erhoben und in die EDV eingegeben, die wir für Ihre Behandlung benötigen. Sollte im Notfall eine sofortige Behandlung notwendig sein, werden diese Daten innerhalb der Behandlung in den Räumen der Zentralen Notaufnahme durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhoben.

Für die Patientenaufnahme benötigen wir:

  • Ihren Personalausweis
  • Ihre Krankenversicherungskarte oder Ihre elektronische Gesundheitskarte
  • eine Einweisung des Arztes 
  • Adressen und Telefonnummern Ihrer Angehörigen oder Vertrauenspersonen
  • Befunde und Röntgenbilder des Hausarztes
  • Ihren Impfausweis, ggf. Ihren Allergiepass, ggf. Ihren Nothilfepass
  • eine Auflistung der zurzeit von Ihrem Hausarzt verordneten Medikamente

Praxisgebühr
Denken Sie bitte daran, dass wir durch den Gesetzgeber verpflichtet sind, für die Notfallbehandlung eine Praxisgebühr von 10,00 Euro zu erheben. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit, ebenso die Behandlung von Arbeitsunfällen.

Die Praxisgebühr für die Behandlung im Notfall wird jedoch nur einmal im Quartal fällig, also unabhängig davon, wie oft Sie im Quartal den organisierten Notfalldienst oder ärztliche Leistungen im Notfall in Anspruch nehmen. Als Beleg für die von Ihnen gezahlte Praxisgebühr bekommen Sie eine Quittung von unseren Mitarbeitern. Diese zeigen Sie bitte bei unseren Mitarbeiten vor, wenn Sie schon eine Notfallbehandlung im laufenden Quartal hatten, denn dann entfällt die Praxisgebühr. 

Praxisgebühr bei Überweisung aus dem abgelaufenen Quartal
Die Überweisung von einem Arzt muss im selben Quartal ausgestellt sein. Übernimmt ein Arzt die weitere Behandlung eines Patienten aufgrund einer Überweisung, die im abgelaufenen Quartal ausgestellt worden ist, muss der Versicherte für das dann laufende neue Quartal eine Praxisgebühr zahlen.

Zuzahlung zur stationären Krankenhausbehandlung
Bei der stationären Krankenhausbehandlung ist pro Tag eine Zuzahlung von 10 Euro zu leisten. Die Zuzahlung ist auf längstens 28 Tage im Kalenderjahr beschränkt. Zuzahlungen, die Sie im laufenden Kalenderjahr wegen einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme an einen Träger der Rentenversicherung oder wegen einer Anschlussrehabilitationsmaßnahme an einen Träger der gesetzlichen Krankenversicherung geleistet haben, werden auf die Krankenhauszuzahlung angerechnet.

Die Praxisgebühr ist am Tag der Behandlung zu entrichten. Diese können Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der administrativen Aufnahme bar oder Bankeinzug mit einer EC Karte oder Kreditkarte begleichen.

Für den Bereich der stationären Zuzahlung bekommen Sie von uns eine Rechnung zugeschickt und überweisen dann bitte den fälligen Betrag.

Kontakt

Notaufnahme (rund um die Uhr)
Telefon: 040-75 205 -340
Telefax: 040-75 205 -345

 

Patientenaufnahme und Empfang 
Telefon: 040-75 205 -0
Telefax: 040-75 205 -209